Regeln und Vorschriften

Es ist wichtig den Vorgaben unbedingt Folge zu leisten. 
Denn bedenkt bitte:
Bei Zuwiderhandlung ist der Vorstand berechtigt
gegen diese Mängel vorzugehen!

Bevor irgendeine bauliche Veränderung geplant wird,
oder es wird beabsichtigt irgendetwas
nicht ganz so gewöhnliches im Garten aufzustellen: 
Bitte vorher in die Gartenordnung des
Stadtverbandes Dortmunder Gartenvereine e.V.
schauen. 
Diese Vorgaben über Baulichkeiten und
Verordnungen sind verbindlich für alle
Gartenfreunde in Dortmund. 

Satzung (pdf-Datei)
Gartenordnung (pdf-Datei)

Auch wenn die Gartenordnung des
Stadtverbandes
vielleicht etwas anderes schreibt. 
Jede bauliche Veränderung muss vorher vom 
Vorstand des Gartenvereins Emschertal e.V. 
genehmigt werden und Bedarf
einer schriftlichen Eingabe 
in zweifacher Ausfertigung! 
Erst wenn die Genehmigung des Vorstandes
 vorliegt, darf mit den Baumaßnahmen
begonnen werden.
Außerdem obliegt es dem Vorstand,
interne Regelungen vorzugeben. 

Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien
anzulegen und zu pflegen. 
Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. 
Daher ist generell das Versiegeln von Böden,
z. B. mit Folien, Steinen sowie das
großflächige Aufbringen von Rindenmulch
oder Ähnlichem, unzulässig.
Aufgrund der enormen Bedeutung intakter
Torfmoore für den Klima- und Artenschutz, 
ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen
Substraten verboten
Entsprechend dem
Bundeskleingartengesetz (BKleingG) 
ist die
kleingärtnerische Nutzung
zwingend auszuführen.

Was man
darf ...

... und was nicht


Bitte haltet Euch zwingend an
die nachstehenden Vorgaben

Clematis

RUHEZEITEN

In unserer Anlage gelten folgende
 R u h e z e i t e n:
Montag bis Samstag von
13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
sowie ab 20:00 Uhr.
An Sonn- und Feiertagen 
den ganzen Tag!


STROM, GAS & ÖFEN

Das Betreiben von
Stromgeneratoren 
ist grundsätzlich verboten!

Auch Kaminöfen sind in einer 
Gartenanlage nicht gestattet.

Gasthermen sind erlaubt. 
Müssen aber zwingend dem 
Bezirks-Schornsteinfeger 
gemeldet werden
und den Anforderungen entsprechen. 
Die Thermen müssen vom 
Schornsteinfeger 
Regel- und Turnusmäßig
überprüft und gewartet werden!

Die Verantwortung für Schäden etc. 
trägt der Pächter der Parzelle!



ERDE

Das Versiegeln von Böden
 z.B. mit Folien, Steinen 
sowie das großflächige Aufbringen
von Rindenmulch oder Ähnlichem,
ist unzulässig.


ENTSORGUNG

Jedes Gartenmitglied ist verpflichtet,
seine Grünabfälle selbst zu
kompostieren bzw. selbst zu entsorgen.

Es ist unbedingt darauf zu achten,
Hausmüll fest zu verschließen
nicht außerhalb der Laube zu lagern
und zeitnah über den
privaten Hausmüll zu entsorgen. 
Auf keinen Fall dürfen gekochte 
Speisen- oder Grillreste 
auf dem Kompost entsorgt werden.

Für die Entsorgung von 
Grün- und Baumschnitt 
ist der jeweilige Pächter
verantwortlich.


BEFAHREN DER ANLAGE

Es ist nicht gestattet die
Gartenanlage mit 
motorisierten Fahrzeugen
jeglicher Art

zum Be- und Entladen zu befahren.
In Ausnahmefällen muss eine
 Genehmigung
durch den Vorstand erfolgen. 
Die Aktivitäten dürfen jedoch
nicht während
der Ruhezeiten erfolgen 
und sollten nach
Möglichkeit vormittags
durchgeführt werden. 

Auch das befahren der
Anlage mit
Fahrrädern, Rollern, Rollerblades,
Skateboards o.ä. ist verboten.
Dies gilt für
 Kinder und Erwachsende
Die Unfallgefahr durch 
Stürze oder Zusammenstöße
 mit anderen Personen
ist zu hoch.


PARKPLÄTZE
Auf unserem zur Anlage
gehörenden Parkplatz darf 
pro Parzelle
 nur 
ein Fahrzeug 
abgestellt werden.
Weitere zur Parzelle gehörende
Fahrzeuge müssen
außerhalb unseres Parkplatzes 
geparkt werden.

Das abstellen von 
Besucherfahrzeugen
auf unserem Parkplatz ist 
grundsätzlich verboten!
Bei Zuwiderhandlung behält sich
der Vorstand die Beauftragung
einer Abschleppfirma vor!
Die Kosten werden dann dem Halter
des Fahrzeugs in Rechnung gestellt!

Einbruch und Vandalismus

Wie Ihr Euch verhalten müsst
oder was zu tun ist erfahrt Ihr
nachstehend

Mohn

Leider passiert es Jahr für Jahr immer wieder.
Es wird in die Lauben eingebrochen. 
Oder etwas mutwillig zerstört.
Meistens sind es ja leider sogar mehrere Gärten
die heimgesucht wurden. 
Sollte Ihr davon betroffen sein:
Auf jeden Fall die Polizei rufen!

Um einen Schaden bei der Versicherung 
geltend zu machen, müsst Ihr Euch von der
Polizei Dortmund das Aktenzeichen
des Einbruchs etc. einholen.
Dazu müsst Ihr eine Dortmunder 
Polizeiwache aufsuchen
und unter Vorlage Eures
Personalausweises (Pächter)
dieses erfragen.

Eine andere Möglichkeit gibt es nicht! 

Ansprechpartner Versicherung
Kathi Utrata
kathi1108@gmx.de

Wie verhalte ich mich bei Einbruch oder Vandalismus
Schadenanzeige FED Versicherung
Merkblatt FED Versicherung

Wegeblumen

Auch für die Bepflanzung
vor dem Zaun jeder Parzelle
 gibt es Vorgaben was gepflanzt
werden sollte. 

Diese Vorgaben kommen vom 
Stadtverband
Dortmunder Kleingärtner. 

Es ist allerdings dabei unbedingt
zu beachten,
dass jeweils nur die

"kleinwüchsige Variante"
(Höhe und Breite) 

der Blumen
für das einpflanzen
genommen wird. 
Es gibt z.B. beim Fingerkraut
nicht unerhebliche
Größenunterschiede.

Blumenmeer

Das darf gepflanzt werden

Fette Henne

Fette Henne

Salbei

Salbei

Lavendel

Lavendel

Sonnenhut

Sonnenhut

Rose

Rose

Fingerkraut

Fingerkraut